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Liebe Eltern,

die Entwicklungen in der Corona Pandemie beschäftigen Sie und uns mehr, als wir es uns nach den nun fast zwei Jahren erhofft hatten. Alle weiteren Maßnahmen sind nunmehr sehr spezifisch für die einzelnen Einrichtungen, die unterschiedlich betroffen sind.

Alle relevanten Informationen erhalten Sie daher ab sofort über die jeweilige Einrichtung.

Diese Seite wird nicht mehr aktualisiert, steht jedoch als "Archiv" weiter zur Verfügung.

Wir bitten um Ihr Verständnis, bleiben Sie gesund!

 

Liebe Eltern,

die von Laer Stiftung Betriebs-gGmbH ist Trägerin von Kindertagesstätten und Heilpädagogischen Tagesgruppen für Vorschulkinder in verschiedenen Städten in NRW und in Berlin.
Seit Beginn der Corona-Pandemie gab es unterschiedliche Einschränkungen im Betrieb unserer Kitas und heilpädagogische Gruppen, teilweise waren sie ganz geschlossen bzw. es fand eine Notbetreuung statt. Das Land NRW sowie die Kommunen und Kreise regeln über Verfügungen und Erlasse, wie die Betreuung in den Kitas - in Abhäbngigkeit vom Infektionsgeschehen - sichergestellt wird. Diese Regelungen verändern sich regelmäßig, um auf die Erfordernisse, die die Corona-Krise mit sich bringt, zu reagieren.

 

Update 23.08.2021

Das Ministerium informiert in einem neuen Schreiben an die Eltern über die Kindertagesbetreuung zu Beginn des Kitajahres 2021/2022.

 

 Update 02.07.2021

Das Ministerium informiert in einem neuen Schreiben an die Eltern über die Kindertagesbetreuung in der Sommerzeit.

 

Update 27.05.2021

Das aktuelle Schreiben des Ministeriums zur Rückkehr in den Regelbetrieb in den Kindertageseinrichtungen ab dem 07.06.2021 finden Sie in diesem Dokument sowie der entsprechenden Anlage.
Bitte beachten Sie, dass Kommunen zur Eindämmung eines regionalen oder lokalen Infektionsgeschehens im Rahmen einer Allgemeinverfügung die Möglichkeit haben, den eingeschränkten Regelbetrieb umzusetzen. In diesem Fall erhalten Sie weitere Informationen über die Einrichtungsleitung der Kindertageseinrichtung.

 

Update 26.05.2021

Die offiziellen Informationen des Ministeriums zum Angebot von Lollitests in Kitas finden Sie in diesem Dokument sowie der zugehörigen Anlage.

 

Update 29.04.2021

Mit den offiziellen Informationen und dem aktuellen Ministerschreiben zur Bundesnotbremse inkl. Anlage wurden Sie darüber informiert, dass in den Kommunen und Kreisen, in denen der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Grenze von 165 überschreitet, ein Betreuungsverbot für die Kindertageseinrichtungen gilt.
Derzeit betrifft dies alle Kindertageseinrichtungen der von Laer Stiftung Betriebs-gGmbH. Ob und wann das Betreuungsverbot der einzelnen Einrichtungen aufgehoben wird, hängt von der Entwicklung der Inzidenzwerte in den jeweiligen Kommunen und Kreisen ab. Eine Rückkehr in den (eingeschränkten) Regelbetrieb kann deshalb zu individuellen Zeitpunkten erfolgen und ist abhängig von der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW.
Informationen dazu, ob und wann „Ihre“ Kindertagesstätte wieder in den (eingeschränkten) Regelbetrieb zurückkehrt, erhalten Sie über die Leitung der Kindertagesstätte.
In den Kindertageseinrichtungen wird für die Zeit des Betreuungsverbotes eine Notbetreuung angeboten, deren Berechtigungskriterien im Informationsschreiben des Ministeriums erläutert werden.

Für die Abrechnung des Essensgeldes gilt derzeit und für die Dauer des Betreuungsverbotes/ der Notbetreuung weiterhin das Update vom 07.01.2021 unter „Wichtige Information zur Essengeldzahlung“.

 

Update 09.04.2021

Die aktuellen Informationen des Ministeriums zu Kindertagesbetreuung und Selbsttests ab dem 12.04.2021 in NRW finden Sie in diesem Dokument und der zugehörigen Anlage.

 

Update 24.02.2021

Das Ministerium hat eine Elterninformation zum Thema "Anträge auf Kinderkrankengeld" veröffentlicht. Dieses möchte auftretende Fragen klären, die mit dem eingeschränkten Regelbetrieb ab dem 22.02.2021 (Aufhebung des Appells, Kinder zu Hause zu betreuen) aufgetreten sind.

Die leicht veränderte Musterbescheinigung zu Nachweiszwecken bei der Krankenkasse finden Sie hier.

 

Update 17.02.2021

Die Landesregierung hat einen Fahrplan für die schrittweise Öffnung der Kitas zum Normalbetrieb entwickelt.
Dieser Fahrplan ist als Schaubild veröffentlicht.

Folgende Schritte sind bei weiter rückläufigen Infektionszahlen geplant:

ab Montag (22.02.2021):

  • alle Kinder werden wieder in der Kita betreut
  • der Appell des Landes, Kinder wenn irgend möglich selbst zu betreuen, wird aufgehoben
  • die Gruppen sind weiterhin getrennt voneinander zu betreuen
  • die Betreuungszeit bleibt um 10 Stunden reduziert

ab Montag (08.03.2021):

  • alle Kinder werden wieder in der Kita betreut
  • die Gruppen sind weiterhin getrennt voneinander zu betreuen
  • die Betreuungszeiten werden wieder auf den normalen Stand angehoben, können aber - je nach Personalsituation in der einzelnen Kita - bis max. 10 Stunden reduziert bleiben, um die Betreuung in getrennten Gruppen weiterhin zu gewährleisten

Bei stetig steigenden Infektionszahlen erfolgt eine Rückkehr in die jeweils vorangegangene Phase.

Bei sprunghaftem Anstieg der Infektionszahlen wird eine "Corona-Notbremse" gezogen und regional begrenzt die Kitabetreuung bis auf systemrelevante Familien eingestellt.

Anbei finden Sie ein Schreiben des Ministers, Dr. Stamp, an die Eltern.

 

Update 11.02.2021

Nach der Bund-Länder-Konferenz am gestrigen Mittwoch hat das Land NRW den derzeit gültigen eingeschränkten Pandemiebetrieb um eine weitere Woche bis zum 19.02.2021 verlängert.
Das Schreiben des Ministeriums finden Sie hier.

Es gilt weiterhin der Appell, eigene Kinder - wann immer möglich - selbst zu betreuen und nicht in die Kita zu bringen.

 

Update 21.01.2021

Mit einem Infoschreiben zur Erweiterung des Kinderkrankengeldes (Kinderkrankentage) wendet sich das Familienministerium an alle Eltern.
Für das Jahr 2021 ist die Anzahl der Tage verdoppelt, wobei die Tage nicht nur bei tatsächlicher Krankheit des Kindes in Anspruch genommen werden können, sondern auch, wenn keine Betreuung zur Verfügung steht oder Eltern die Betreuung ihrer Kinder auf behördliche Empfehlung hin selbst leisten. Für die Zeit des Lockdowns (bis zum 14.02.2021) liegt genau diese behördliche Empfehlung vor.

Das Kinderkrankengeld muss bei der eigenen Krankenkasse beantragt werden. Vordrucke finden Sie i.d.R. auf der Homepage ihrer Krankenkasse.

Einige Krankenkassen fordern einen geeigneten Nachweis. Hierfür hat das Bundesministerium einen Vordruck zur Verfügung gestellt.

 

Update 21.01.2021

Bund und Länder haben die Verlängerung des Lockdowns vorerst bis zum 14.02.2021 beschlossen.

Anders als in anderen Bundesländern bleibt in NRW die Kitabetreuung geöffnet. Sie wird in der Form des eingeschränkten Pandemiebetriebs fortgesetzt. Eltern entscheiden in Abhängigkeit ihres Bedarfes, ob sie die eingeschränkte Betreuung (10 Stunden wöchentlich weniger als sonst) in Anspruch nehmen.
Darüber hinaus gilt aber auch weiterhin der Appell des Landes NRW, die Kinder - wenn irgend möglich - zu Hause zu betreuen.

Das Schreiben des Familienministers zur Betreuungssituation in den Kitas bis Mitte Februar finden sie hier.

 

Update 08.01.2021

Heute hat das Land die aktualisierte CoronaSchutzVerordnung sowie die ab 11.01.2021 gültige CoronaBetreuungsVerordnung veröffentlicht.
Beide Verordnungen bilden die rechtliche Grundlage für die Corona bedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens bzw. der Betreuung in den Kindertageseinrichtungen und Schulen. Sie sind im Änderungsmodus verfasst, somit werden die Veränderungen zu den Vorgängerversionen deutlich.

 

Update 07.01.2021

Im Zuge der Verlängerung des bundesweiten Lockdowns hat das Land NRW für die Zeit ab Montag (11.01.2021) bis zum derzeitug geplanten Ende des Lockdowns (31.01.2021) folgende Maßnahmen für die Kindertagesbetreuung beschlossen:

  • Der dringende Appell an alle Eltern, Ihre Kinder - wenn irgend möglich - zu Hause zu betreuen, wird aufrecht erhalten. Trotzdem bleiben Kitas für alle Eltern, die keine anderweitige Betreuung organisieren können, geöffnet.
  • Die Betreuung in Kitas erfolgt nur noch in getrennten Gruppen, sodass Kontakt- und Ansteckungsmöglichkeiten reduziert werden.
  • Um getrennte Gruppen zu jeder Zeit mit dem vorhandenen Personal gewährleisten zu können, wird die Betreuungszeit für jedes Kind um 10 Stunden eingeschränkt.
  • Alle bisherigen Regelungen, wie Abstandsregelung, Mund-Nasen-Schutz, Hygiene, Dokumentation zur Kontaktverfolgeung etc. bleiben in Kraft.
  • Die Elternbeiträge werden für den Monat Januar landesweit ausgesetzt. Über die genaue Abwicklung der Zahlungen entscheiden die Kreise und Kommunen.

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat hierfür eine entsprechende Offizielle Information zum eingeschränkten Pandemiebetrieb herausgegeben.

Ebenfalls hat sich der Familienminister, Dr. Joachim Stamp, mit einem Informationsschreiben an die Eltern gewandt.

 

Update 07.01.2021

Wir haben für unsere Kitas die Zahlung der Mittagessensgelder angepasst. Bitte lesen dazu die weiter unten beschriebene Vorgehensweise unter der Überschrift "Wichtige Informationen zur Essengeldzahlung".

 

Update 12.12.2020

Viele Eltern sind unsicher über die derzeit geltenden Vorgaben und Bestimmungen zur Quarantäne. Hier finden Sie den Link zur Homepage des Landes NRW zum Thema Quarantäne sowie die die aktuelle, mit dem 01.12.2020 in Kraft getretene Quarantäneverordnung.

 

Update 11.12.2020

Das Familienministerium NRW hat soeben Lockdown-Maßnahmen vom 14.12.2020 - 10.01.2021 für die Kindertageseinrichtungen des Landes beschlossen. Das Schreiben des Ministeriums finden Sie hier.
Auch persönlich hat sich der Familienminister, Herr Stamp, noch einmal an die Eltern mit Kindern in der Kindertagesbetreuungsangeboten in NRW gewandt. Das persönliche Schreiben des Ministers finden Sie hier.

Der Betrieb der Kindertagesstätten und Kindertagespflegen soll auf ein Minimum reduziert werden.
Betreuung in der Kita wird nur noch für Kinder vorgehalten, deren Eltern diese dringend benötigen und die keine anderweitige Betreuung sicherstellen können. Hierbei können Ihre Kinder nur an den dringend notwendigen Tagen und auch nur zu den notwendigen Tageszeiten betreut werden.

Ihre Kita wird dringende Betreuungsbedarfe entgegennehmen und diese einplanen.

Mit beiligendem Schreiben der von Laer Stiftung Betriebs-gGmbH bitten wir Sie um Ihre Unterstützung in der Umsetzung dieser Landesvorgaben!

 

Update 08.12.2020

Familienminister, Herr Stamp, hat sich nach der heutigen Pressekonferenz mit einem Schreiben persönlich an die Mitarbeitenden in Kindertageseinrichtungen sowie an die Eltern der betreuten Kinder gewandt.
Der Minister macht deutlich, dass sich die Kitas des Landes nicht im Normalbetrieb, sondern im Pandemiebetrieb befinden. Hierbei ist offensichtlich geworden, dass einige Einrichtungen stärker, andere weniger stark von Einschränkungen betroffen sein können. Das Schreiben des Ministers finden Sie hier.

Vor dem Hintergrund der Unterschiedlichkeit der jeweiligen Situationen vor Ort sollen Entscheidungen für den Betrieb der Kitas mehr in die Hände der Träger und Einrichtungen vor Ort gelegt werden.
Klar ist, dass die Betreuungsgarantie aufrecht erhalten bleibt und Kitas nicht per se schließen - außer die Gesundheitsbehörden ordnen mittels Quarantäneverfügung etwas anderes an.

Trotzdem gibt das Ministerium den Kitas weitere Möglichkeiten an die Hand, um den Betrieb - sofern nicht mehr anders leistbar - einzuschränken. Das Schreiben mit den möglichen Maßnahmen finden Sie hier.

Natürlich gehen wir behutsam mit diesen Maßnahmen um und versuchen in jedem Falle, einschränkende Maßnahmen als letztes Mittel einzusetzen.

 

Update 20.10.2020

Die Stadt Bielefeld und die Stadt Gütersloh sind seit dem Wochenende zum Risikogebiet erklärt worden, da der Inzidenzwert (Anzahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen) den Grenzwert von 50 überschritten hat.
Vor diesem Hintergrund werden - in Abhängigkeit von baulichen Gegebenheiten und Möglichkeiten - in unseren Kitas Maßnahmen ergriffen, um die Infektionsgefahr weiterhin möglichst gering zu halten. Insbesondere kann das Betreten der Kita und damit die Bring- und Abholsituation verändert sein.

Ihre Kita informiert Sie über veränderte Abläufe.

Nach wie vor gilt beim Bringen und Abholen Ihres Kindes/ Ihrer Kinder eine Maskenpflicht für Eltern und Mitarbeitende.

 

Update 20.10.2020

Die CoronaEinreiseVerordnung wird stetig im Abstand weniger Wochen weiter angepasst.
Nach dieser Verordnung müssen sich alle Personen, die aus einem nach RKI als Risikogebiet eingestuften Land nach NRW einreisen (z.B. Rückkehr aus dem Familienurlaub), in eine 14tägige Quarantäne begeben oder aber mit einem aktuellen Corona-Test eine mögliche Infektion ausschließen können.

In unseren Kindertagesstätten ist daher von den Eltern eine Eigenerklärung zur CoronaEinreiseVerordnung auszufüllen und einzureichen.

 

Update 12.08.2020

Die gestern veröffentlichte neu gefasste CoronaBetreuungsVerordnung regelt für den Kitabereich die Rückkehr in den Regelbetrieb ab kommendem Montag (17.08.2020).
Die Kitas der von Laer Stiftung öffnen dann wieder zu den gewohnten Zeiten. Besondere Vorgaben, wie die strikte Trennung der Gruppen etc. sind ab diesem Zeitpunkt aufgehoben.

Weiterhin umzusetzen sind allerdings die bekannten Maßnahmen des Infektionsschutzes. Das bedeutet, dass weiterhin im Kontakt aller Erwachsen untereinander (Eltern und Mitarbeitende) die Abstandsregel gilt und Mund-Nase-Masken zu tragen sind. Ebenso werden im Eingangsbereich Desinfektionsmöglichkeiten vorgehalten.
Je nach räumlichen Gegebenheiten der Kitas wird es vorerst weiterhin einen veränderten Zugang zu den Gruppen geben.

Ihre Kita informiert Sie über die genauen Abläufe.

 

Update 29.07.2020

Im Hinblick auf den anstehenden Regelbetrieb sind auch die Empfehlungen zum Umgang mit Krankheitssymptomen bei Kindern überarbeitet worden. Sie gelten schon ab sofort.

 

Update 22.07.2020

Am 18.07.2020 ist die aktualisierte CoronaEinreiseVerordnung in Kraft getreten. Diese wird stetig im Abstand weniger Wochen weiter angepasst.
Nach dieser Verordnung müssen sich alle Personen, die aus einem nach RKI als Risikogebiet eingestuften Land nach NRW einreisen (z.B. Rückkehr aus dem Familienurlaub), in eine 14tägige Quarantäne begeben oder aber mit einem aktuellen Corona-Test eine mögliche Infektion ausschließen können.

In unseren Kindertagesstätten ist daher von den Eltern eine Eigenerklärung zur CoronaEinreiseVerordnung auszufüllen und einzureichen.

 

Update 29.06.2020

Das Ministerium hat die Wiederaufnahme von Kindern, die nach einer Erkrankung wieder in die Kita zurückkehren, geändert. Im Schreiben des Ministeriums wird nunmehr klargestellt, dass kein ärztliches Attest mehr vorzulegen ist, sondern die Eltern lediglich eine ausgefüllte Eigenerklärung zur Symptomfreiheit ihres Kindes in ihrer Kita abgeben.

 

Update 01.06.2020

Ab Montag (08.06.2020) verlieren die bisherigen Verordnungen und Erlasse die Notbetreuung in Kitas betreffend ihre Gültigkeit und werden durch die neuen Regelungen abgelöst. Das Land hat dazu eine Handreichung für die Kindertagesbetreuung herausgegeben, die wichtige Hinweise und Vorgaben zur Umsetzung gibt.

 

Weitere Informationen  finden Sie auf der Homepage des Landes NRW.

 

 

Wichtige Information zur Essengeldzahlung

Update 07.01.2021

Seit Beginn des zweiten Lockdowns am 14.12.2020 sind Eltern angehalten, Ihre Kinder nach Möglichkeit selbst zu betreuen und nur in die Kita zu bringen, wenn keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit gegeben ist.
Natürlich möchten wir der unterschiedlich starken Inanspruchnahme der Kitabetreuung und damit auch der Essensversorgung Rechnung tragen.

Beginnend mit dem 14.12.2020 bis zum Ende des Lockdowns werden Essengelder folgendermaßen abgerechnet:

  1. Kinder, die gar nicht in der Kita betreut werden:
    Das Essengeld wird ausgesetzt und im Folgemonat verrechnet bzw. zurückgezahlt
  2. Kinder, die immer wieder, aber nicht täglich die Kita besuchen:
    Es wird eine Einzelabrechnung der tatsächlich in Anspruch genommenen Mahlzeiten vorgenommen und berechnet
  3. Kinder, die regelmäßig die Kita besuchen:
    Die sonst auch übliche Paschale wird berechnet und abgebucht

 

Update 30.07.2020

Kitas in Bielefeld und Oerlinghausen:

Alle Familien erhalten die Zahlung für einen halben Monat zurückerstattet. Diese Rückzahlung gleicht Ihre Zahlung für den Monat März aus (damaliges Betretungsverbot ab dem 16.03.2020, obwohl der März schon komplett abgebucht war).
Für April und Mai wurde eine Einzelabrechnung vorgenommen. Den Familien ist dadurch nur berechnet worden, was tatsächlich an Mittagessen in der Kita in Anspruch genommen wurde.
Ab Juni (Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb) wird wieder die Pauschale berechnet - natürlich nur für die Kinder, die auch am Mittagessen teilnehmen.

 

Kitas in Gütersloh, Harsewinkel und Verl:

Durch den erneuten Lockdown gilt hier eine abweichende Regelung:

Alle Familien erhalten die Zahlung für einen ganzen Monat zurückerstattet. Diese Rückzahlung gleicht Ihre Zahlung für die Monate März und Juni aus (damaliges Betretungsverbot ab dem 16.03.2020, obwohl der März schon komplett abgebucht war, erneutes Betretungsverbot ab dem 18.06.2020, obwohl der Juni schon abgebucht wurde).
Für April und Mai wurde eine Einzelabrechnung vorgenommen. Den Familien ist dadurch nur berechnet worden, was tatsächlich an Mittagessen in der Kita in Anspruch genommen wurde.
Für die Zeit vom 18.06.2020 - 31.07.2020 setzen wir die Einzelabrechnung fort. Damit wird Ihnen auch in dieser Zeit nur berechnet, was tatsächlich in Anspruch genommen wird.

 

 

Stadt Bielefeld

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Bielefeld

 

 

Stadt Gütersloh

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Gütersloh

 

 

Stadt Harsewinkel (Jugendamt Kreis Gütersloh)

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kreises Gütersloh

 

 

Stadt Verl

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Verl

 

 

Stadt Oerlinghausen (Jugendamt Kreis Lippe)

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kreises Lippe

 

 

Stadt Berlin

Weitere Informationen der Senatsverwaltung