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Für ein gutes Miteinander im Arbeitsalltag
MAV & SBV
Für dich da –
mit Rat, Tat und Herz und selbstverständlich vertraulich.
Mitarbeitendenvertretung
Die Mitarbeitendenvertretung (MAV) ist in kirchlichen und karitativen Einrichtungen die Interessenvertretung der Mitarbeitenden gegenüber der Geschäftsführung (Dienststellenleitung) und achtet darauf, dass arbeitsrechtliche, tarifliche und dienstliche Regelungen eingehalten werden.
Zusammensetzung
Alle vier Jahre wird die MAV von den Mitarbeitenden neu gewählt: demokratisch und direkt!
Wie viele Mitglieder die MAV hat, richtet sich nach der Anzahl der wahlberechtigten Mitarbeitenden.
Die MAV der von Laer Stiftung Betriebs-gGmbH besteht aktuell aus neun Mitgliedern, die in unterschiedlichen Arbeitsbereichen und Funktionen tätig sind (eine aktuelle Übersicht finden Mitarbeitende im Intranet der von Laer Stiftung Betriebs-gGmbH).
Erreichbarkeit
Wir sind sowohl per E-Mail (mav@von-laer-stiftung.de) als auch telefonisch (0521/96 45 933) zu erreichen. Jedes Anliegen wird selbstverständlich vertraulich behandelt.
Persönliche Gespräche finden in unserem MAV-Büro statt, können bei Bedarf aber auch an einem anderen Ort stattfinden.
Handlungsfelder
Grundlage unserer Arbeit ist das MVG.EKD (Mitarbeitervertretungsgesetz in der Evangelischen Kirche in Deutschland), in dem die verschiedenen Aufgaben und Beteiligungsrechte der MAV geregelt sind.
Hier einige Beispiele unserer Handlungsfelder:
Know-How
Unser Anliegen ist es, optimale Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeitenden der von Laer Stiftung Betriebs-gGmbH zu schaffen.
Dazu gehört nicht nur, dich zu informieren und zu beraten. Wir erarbeiten Dienstvereinbarungen mit der Geschäftsführung, stoßen neue Projekte an und sind fit in allem, was Recht ist:
- BAT-KF (Bundes-Angestellten-Tarifvertrag in kirchlicher Fassung)
- Rationalisierungs-Sicherungs-Ordnung
- Arbeitszeitgesetz
- Entgeltfortzahlungsgesetz
- Kündigungsschutzgesetz
- Mutterschutzgesetz
- Teilzeit- und Befristungsgesetz
- etc.
Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist für die Interessen von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen im Unternehmen da. Sie hilft, berät und setzt sich für ihre Rechte ein.
Dazu gehört z.B.:
Die SBV hilft Kolleginnen und Kollegen mit Schwerbehinderung bei Fragen oder Problemen im Job.
Zum Beispiel:
- Wenn der Arbeitsplatz nicht gut geeignet ist.
- Wenn es Schwierigkeiten mit Vorgesetzten oder Kolleg*innen gibt.
- Wenn jemand besondere Hilfsmittel braucht.
Die SBV kennt sich mit den Rechten von schwerbehinderten Menschen aus.
Sie informiert über:
- Anträge auf Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellung
- Nachteilsausgleiche (z. B. mehr Urlaub, kürzere Arbeitszeiten)
- Unterstützung durch Integrationsämter oder Reha-Träger
Die SBV wird vom Arbeitgeber informiert und beteiligt, wenn es um schwerbehinderte Beschäftigte geht.
Zum Beispiel:
- Bei Einstellungen, Versetzungen oder Kündigungen
- Bei der Planung von Arbeitsplätzen
- Bei betrieblichen Veränderungen, die Auswirkungen auf schwerbehinderte Menschen haben
Die SBV achtet darauf, dass die Gesetze und Vorschriften zum Schutz schwerbehinderter Menschen eingehalten werden. Sie kann sich beim Arbeitgeber oder bei Behörden für die Betroffenen einsetzen.
Wenn schwerbehinderte Beschäftigte möchten, kann die SBV sie zu Gesprächen mit dem Arbeitgeber begleiten – zum Beispiel bei einem Personalgespräch oder einer Anhörung.
Werden Sie Teil unseres Teams!
Die von Laer Stiftung bietet als Arbeitgeber vielseitige Karrierechancen – ob in Festanstellung, Ausbildung oder Praktikum.
